Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger 
für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl 
der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023 
mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein 
Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000 
Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit 
setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132 
Millionen Euro. 
Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die 
maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der 
Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen 
die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus.
Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein, 
wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in 
Regress genommen werden.