Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und 
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder 
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis 
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen 
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen 
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu 
betreiben. 
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies 
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der 
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter 
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend 
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine 
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit 
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.